Voraussetzungen für die Teilnahme
Die Teilnahme wird durch die Ausschreibung geregelt
Du möchtest gerne an Jugend musiziert 2025 teilnehmen?
Toll – wir freuen uns auf dich!
Bei Jugend musiziert mitmachen darfst du, wenn du
- am oder nach dem 1. Januar 2004 geboren wurdest (als Sänger:in oder Organist:in 1. Januar 1998)
- zum Stichtag 15. November 2024 in Deutschland wohnst oder in Deutschland zur Schule gehst
- dich nicht in einer musikalischen Berufsausbildung befindest (Vollstudium, Berufsfachschule für Musik oder Musikausbildung im Rahmen eines Lehramtsstudiums)
- keinen Musikberuf ausübst oder eine künstlerische / musikpädagogische Berufsausbildung abgeschlossen hast
Die detaillierten Infos findest du in der Ausschreibung.
Für deutsche Jugendliche im Ausland und ausländische Jugendliche, die zum Stichtag nicht in Deutschland wohnen, gelten die nachfolgenden Regelungen.
Jugendliche mit deutscher Staatsbürgerschaft und Wohnsitz im Ausland
Wo kann ich teilnehmen?
kann teilnehmen
- am Regionalwettbewerb der eigenen Auslandsschule,
- einer anderen europäischen Auslandsschule, wenn die eigene Schule die entsprechende Kategorie nicht anbietet oder gar keinen Regionalwettbewerb durchführt, oder
- als Gast eines innerdeutschen Regionalwettbewerbs
kann teilnehmen
- am Regionalwettbewerb einer europäischen Auslandsschule,
- wenn eine Teilnahme an einer europäischen Auslandsschule nicht möglich ist, auch als Gast eines innerdeutschen Regionalwettbewerbs
kann teilnehmen
- am Regionalwettbewerb einer europäischen Auslandsschule,
- wenn eine Teilnahme an einer europäischen Auslandsschule nicht möglich ist, ausnahmsweise auch als Gast eines innerdeutschen Regionalwettbewerbs
Jugendliche ohne deutsche Staatsbürgerschaft mit Wohnsitz im Ausland
Wo kann ich teilnehmen?
kann teilnehmen
- am Regionalwettbewerb, der der Schule am nächsten gelegen ist
kann teilnehmen
- am Regionalwettbewerb der eigenen Auslandsschule
- einer anderen europäischen Auslandsschule, wenn die eigene Schule die entsprechende Kategorie nicht anbietet oder gar keinen Regionalwettbewerb durchführt
Kann teilnehmen
als Gast
- an einem innerdeutschen Regionalwettbewerb oder
- an einem Regionalwettbewerb an einer Deutschen Auslandsschule.
Hierzu muss im Vorfeld der Anmeldung ein Antrag an einen Regional- oder Landesausschuss der Wahl gestellt werden. Der Regional- bzw. Landesausschuss klärt (in Absprache mit den benachbarten bzw. zugehörigen Regionalausschüssen), ob und bei welchem Regionalwettbewerb eine Teilnahme erfolgen kann. Analog zu einer Gastwertung innerhalb Deutschlands besteht kein Anspruch auf eine Zulassung (siehe S. 18 der Ausschreibung). Sollte nach erfolgreichem Regionalwettbewerb eine Weiterleitung zum Landeswettbewerb erfolgen, wird zu dem dem Regionalwettbewerb zugehörigen Landeswettbewerb weitergeleitet.
kann leider nicht teilnehmen