An die Teilnehmenden der Landeswettbewerbe »Jugend musiziert« im Frühjahr 2025
Der Deutsche Musikrat steht momentan vor der Herausforderung, die Qualität und Attraktivität des Bundeswettbewerbes mit einem unzureichenden Etat zu sichern. Einsparmöglichkeiten wurden in den letzten Jahren schon durch den Verzicht auf große Teile des Rahmenprogramms genutzt. Um diese Situation aus Sicht des Deutschen Musikrates zu verbessern, hat dieser auf Veränderungen in der Ausschreibung gedrungen, die auch vom Einvernehmen der Länder als gemeinsame Veranstalter abhängen. Folgende Entscheidungen wurden dabei gefällt.
Ab dem Jahr 2025 kann die Teilnahme am Bundeswettbewerb nur noch bei Erreichung von 24 und 25 Punkten möglich sein. Ein erster Preis mit 23 Punkten auf Landesebene bleibt weiterhin eine großartige Leistung, gestattet aber keine Weiterleitung zum Bundeswettbewerb. Diese Änderung wurde einvernehmlich mit allen am Wettbewerb beteiligten Bundesländern im Erweiterten Projektbeirat erzielt.
Der Deutsche Musikrat hat darüber hinaus, trotz des Protestes aller beteiligten Bundesländer bestimmt, dass auch 24 und 25 Punkte auf Landesebene keine Garantie für eine Teilnahme am Bundeswettbewerb bedeuten. Die Jurys der Landeswettbewerbe sprechen daher nur noch Nominierungen aus. Die Entscheidung über eine Einladung zum Bundeswettbewerb fällt der Deutschen Musikrat allein. Ein kompliziertes Kontingentsystem soll dem Deutschen Musikrat ermöglichen, die Anzahl der Wertungen zu bestimmen, die aus seiner Sicht zu bewältigen sind. Dieses Kontingentsystem wurde einseitig beschlossen und widerspricht aus Sicht aller 16 Bundesländer dem bisherigen Prinzip des Wettbewerbs Jugend musiziert, nachdem das Erreichen der nächsthöheren Wettbewerbsstufe einzig an der leistungsgerechten Bewertung durch eine Fachjury gekoppelt ist.
Es ist nicht auszuschließen, dass es vor dem Hintergrund dieser Beschränkung, zu Nichtzulassungen zum Bundeswettbewerb kommen wird.