Geschäftsordnung
Trägerschaft
Träger des Landeswettbewerbes Jugend musiziert Rheinland-Pfalz ist der Landesmusikrat Rheinland-Pfalz e.V.
Organe
Organe des Landeswettbewerbes sind der Landesausschuss und die Geschäftsstelle des Landesmusikrats.
Landesausschuss
Der Landesausschuss besteht aus folgenden Mitgliedern:
- Vorsitzende/r*
- Präsident/in des Landesmusikrats
- 1 Vertreter/in des Präsidiums des Landesmusikrats*
- 1 Vertreter/in des Bundesverbands Freier Musikschulen (bdfm) Landesverband RP**
- 1 Vertreter/in des Bundesverbands Musikunterricht (BMU) Landesverband RP**
- 1 Vertreter/in des Deutschen Tonkünstlerverbands (DTKV) Landesverband RP**
- 1 Vertreter/in der Hochschule für Musik Mainz**
- 1 Vertreter/in von Jeunesse musicales LV RP**
- 1 Vertreter/in des Landesverbandes der Musikschulen in Rheinland-Pfalz (LVdM)**
- 1 Vertreter/in des Südwestrundfunks (SWR)**
- je 1 Vertreter/in der Regionalwettbewerbe “Jugend musiziert” in RP**
*) Der/die Vorsitzende und der/die Vertreter/in des LMR-Präsidiums werden vom Präsidium des LMR ernannt. Die Amtszeit ist jeweils an die Wahlperiode des Präsidiums gekoppelt.
**) Die jeweiligen Vertreter/innen werden von ihren Organisationen bis auf Widerruf durch die jeweilige Organisation bzw. bis zum Austritt des/der Delegierten entsendet. Vertritt ein Mitglied des Landesausschusses mehrere Verbände oder Organisationen, verfügt es bei Abstimmungen über eine Stimme.
Aufgaben des Landesausschusses
Grundlage für die Arbeit des Landesausschusses bilden die vom Projektbeirat des Bundeswettbewerbes “Jugend musiziert” veröffentlichten Ausschreibungstexte.
Der Landesausschuss entscheidet über alle grundsätzlichen Fragen des Wettbewerbes und ist für die Einhaltung der Ausschreibungsbedingungen verantwortlich.
Im Landesausschuss werden die Termine und Orte der Regionalwettbewerbe und des Landeswettbewerbs untereinander abgestimmt.
Der Landesauschuss wählt aus seinen Mitgliedern einen stellvertretenden Vorsitzenden/eine stellvertretende Vorsitzende mit einfacher Mehrheit.
Aufgaben des/der Vorsitzenden
Der/die Vorsitzende stellt im Namen des Landesausschusses gemeinsam mit dem/r Projektleiter/in die Jurys zusammen und betreut die Juroren vor und während des Wettbewerbs. Er/sie ist Vorsitzende(r) der Gesamtjury des Wettbewerbs.
Der/die Vorsitzende ist gemeinsam mit dem/der Projektleiter/in zuständig für Beschwerden im Zusammenhang mit der Ausrichtung des Landeswettbewerbs.
Er/sie pflegt gemeinsam mit der Projektleiterin/dem Projektleiter einen regelmäßigen Austausch über inhaltliche und organisatorische Fragen mit den Regionalausschüssen.
Er/sie berät in Konfliktfällen und überprüft auf Regionalebene die Einhaltung der Wettbewerbsbedingungen, soweit dies für die ordnungsgemäße Durchführung des Landeswettbewerbs erforderlich ist.
Er/sie leitet bei LA-Sitzungen die Wahl des/der stellvertretenden Vorsitzenden. Bei Abwesenheit wird die Wahlleitung aus dem Kreis der anwesenden Ausschussmitglieder bestimmt.
Alle Maßnahmen des/der Ausschussvorsitzenden stehen grundsätzlich unter Haushaltsvorbehalt des Landesmusikrats, wenn sie den Landeswettbewerb betreffen.
Er/sie nimmt stimmberechtigt an den erweiterten Projektbeiratssitzungen auf Bundesebene teil. Alle hier getätigten Zustimmungen des/der Ausschussvorsitzenden stehen grundsätzlich unter Haushaltsvorbehalt des Landesmusikrats, wenn sie den Landeswettbewerb betreffen.
Er/sie verantwortet seine/ihre Entscheidungen gegenüber dem Präsidium des Landesmusikrats.
Aufgaben der Geschäftsstelle
Die Geschäftsstelle des Landesmusikrats führt die Geschäfte des Landeswettbewerbes.
Sie setzt eine/n Projektleiter/in für den Landeswettbewerb ein.
Die Geschäftsstelle des Landesmusikrats stimmt den Finanzplan mit dem/der Vorsitzenden und mit dem Präsidium des Landesmusikrats ab.
Aufgaben des Projektleiters/der Projektleiterin
Der/die Projektleiter/in ist in Abstimmung mit dem/der Vorsitzenden für die organisatorische Planung und Durchführung des Wettbewerbs sowie für besondere Fördermaßnahmen für die Teilnehmer/innen zuständig.
Veröffentlichungen (z. B. Pressemitteilungen) sind mit dem/der Vorsitzenden sowie der Geschäftsführung des Landesmusikrats abzustimmen.
Als Teil des Teams der Geschäftsstelle berichtet er/sie deren Geschäftsführer/in.
Alle Maßnahmen sind an den Haushalt des Landesmusikrats und an die Zustimmung des Präsidiums gebunden.
die Projektleiter/in hält den Kontakt zur Bundesgeschäftsstelle und nimmt an den erweiterten Projektbeiratssitzungen auf Bundesebene teil. Er/sie ist dort in Vertretung der/des Vorsitzenden stimmberechtigt. Alle hier getätigten Zustimmungen des Projektleiters/der Projektleiterin stehen grundsätzlich unter Haushaltsvorbehalt des Landesmusikrats, wenn sie den Landeswettbewerb betreffen.
Aufgaben der Regionalausschüsse (RA)
In Rheinland-Pfalz führen die nachstehenden Regionalausschüsse
- RA Montabaur
- RA Nahe (Idar-Oberstein)
- RA Neuwied
- RA Rheinhessen (im Jahresturnus mit wechselndem Vorsitz und entsprechend wechselnder Stimmberechtigung im Landesausschuss: Ingelheim, Mainz, Worms)
- RA Südpfalz (Germersheim)
- RA Trier
- RA Vorderpfalz (Ludwigshafen)
- RA Westpfalz (Kaiserslautern)
Sie sind verpflichtet, entsprechend qualifizierte Teilnehmer/innen zum Landeswettbewerb weiterzuleiten. Über Ausnahmen (z. B. im Falle von Gastwertungen oder Abweichungen von den Wettbewerbsregeln) entscheidet der/die Vorsitzende des Landesausschusses zusammen mit dem/der Projektleiter/in – ggfs. im Benehmen mit dem/der zuständigen RA-Vorsitzenden. In strittigen Fällen wird auch das Benehmen mit dem/der Projektleiter/in des Bundeswettbewerbs hergestellt.
Änderungen der in der Ausschreibung dokumentierten Zuordnung von Städten und Kreisen zu den einzelnen Regionen sowie eine Änderungen der Anzahl der Regionen – beispielswei- se durch Teilung oder Zusammenschluss – bedürfen der Zustimmung des Landesausschus- ses.
Sitzungen, Beschlussfassungen des Landesausschusses
Die Landesausschusssitzung findet einmal jährlich statt. Eine darüber hinaus gehende Sitzungsfrequenz ist mit der Geschäftsführung des Landesmusikrats abzustimmen.
Die Sitzung wird von dem/der Vorsitzenden oder dessen/deren Stellvertreter/in geleitet.
Einladungen erfolgen durch den/die Projektleiter/in in Abstimmung mit dem/der Vorsitzenden schriftlich, unter Beifügung einer Tagesordnung, mindestens vier Wochen vor der geplanten Sitzung. Anträge zur Tagesordnung (ggfs. mit Beschlussvorlage) sind bis zu zehn Tage vor der Sitzung schriftlich an die Geschäftsstelle zu richten. Diese werden eine Woche vor der Sitzung an die Mitglieder des Ausschusses verschickt.
Der Ausschuss ist bei ordnungsgemäßer Einladung beschlussfähig.
Beschlüsse erfolgen mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Ausschussmitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Präsidenten des Landesmusikrats.
Der/die Projektleiter/in verfügt über eine beratende Stimme.
Kostenerstattungen
Die Mitwirkung im Landesausschuss ist ehrenamtlich.
Kostenerstattung für Reisekosten zur Ausschusssitzung erfolgt durch den Landesmusikrat Rheinland-Pfalz aus dem entsprechenden Projektbudget gegen effektiven Nachweis auf Grundlage des Landesreisekostengesetzes.
Rheinland-Pfalz
Kaiserstraße 26-30
55116 Mainz
Deutschland
Ansprechpartner*innen:
Jürgen Peukert (LA-Vorsitzender)
jumu.rp.peukert@t-online.de
+491707962335
Heike Schubert
schubert@lmr-rlp.de
+4915123721141