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27. - 30. März 2025

Landeswettbewerb Rheinland-Pfalz

in Mainz

Weiterleitung Bundeswettbewerb

Neuregelung in der Ausschreibung, betreffend die Weiterleitung zum Bundeswettbewerb 2025

Info in der Kurzfassung

  1. Mit 23 Punkten beim Landeswettbewerb erspielt oder ersingt man sich wie bisher einen 1. Preis, der jedoch nicht mehr zur Teilnahme am Bundeswettbewerb berechtigt.
  2. Wer auf Landesebene 24 oder 25 Punkte erspielt oder ersingt und mindestens der Altersgruppe III (geb. 2011/2012) angehört, ist für die Teilnahme am Bundeswettbewerb Jugend musiziert vom 5. bis 11. Juni 2025 in Wuppertal lediglich nominiert. Ein Anspruch auf eine garantierte Teilnahme am Bundeswettbewerb entsteht allein aus der Nominierung nicht.

Solange die Zahl aller bundesweit und an den Deutschen Schulen im Ausland Nominierten die Zahl der durchführbaren Wertungen im Rahmen des Bundeswettbewerbs jedoch nicht überschreitet, ist mit einer Einladung aller Nominierten zum Bundeswettbewerb zu rechnen. Die Einladung zur Teilnahme am Bundeswettbewerb erfolgt durch die Deutscher Musikrat gGmbH als Träger des Bundeswettbewerbs auf Basis der Bewertungen der Landesjurys nach Abschluss aller Landeswettbewerbe und der Wettbewerbe der Deutschen Schulen im Ausland, also frühestens in den bundesweiten Osterferien.

(vgl. Ausschreibung 2025, Seite 45-47)


Teilnehmer-Brief

Liebe Teilnehmende, liebe Eltern, liebe Lehrkräfte von Jugend musiziert,

in diesem Schreiben möchten wir über wichtige Veränderungen bei Jugend musiziert im Jahr 2025 informieren.

Jugend musiziert steht momentan vor der großen Herausforderung, den Wettbewerb auf Bundesebene in gewohnter Weise durchzuführen.

Im Gegensatz zu den Regional- und Landeswettbewerben ist die Anzahl der Wertungsspiele hier in den letzten Jahren nicht zurückgegangen. Gleichzeitig steigen die Kosten und der organisatorische Aufwand immens. Einsparmöglichkeiten wurden in den letzten Jahren schon an einigen Stellen vorgenommen. So wurde z.B. der Kammermusikkurs auf Bundesebene sowie der eigenständige Wespe-Wettbewerb aufgegeben, und es wurde auf große Teile des Rahmenprogramms des Bundeswettbewerbs in Lübeck 2024 verzichtet. Eine Verkürzung der Vorspielzeiten sowie ein Verzicht auf Beratungsgespräche wurde dagegen bisher ausgeschlossen.

Um all dem entgegenzuwirken, hat der Deutsche Musikrat nun Veränderungen in der Ausschreibung beschlossen. Eine der wichtigsten Neuerungen betrifft dabei die Regelungen zur Teilnahme am Bundeswettbewerb. 2025 wird diese grundsätzlich nur noch bei einer Bewertung von 24 und 25 Punkten möglich sein. Teilnehmende mit 23 Punkten werden zwar wie bisher mit einem ersten Preis ausgezeichnet, dies aber ohne weitere Option zur Teilnahme am Bundeswettbewerb.

Der Deutsche Musikrat hat darüber hinaus bestimmt, dass auch 24 und 25 Punkte keine Garantie für eine Teilnahme am Bundeswettbewerb bedeuten, sondern dass damit von den Landesebenen lediglich Nominierungen ausgesprochen werden. Erst nach Abschluss aller Landeswettbewerbe erfolgen dann von der Bundesebene aus unter Berücksichtigung der kalkulierten Kapazitäten Einladungen zum Bundeswettbewerb. Dieses Vorgehen soll es dem Team des Bundeswettbewerbs ermöglichen, die Anzahl der Teilnehmenden auf der Grundlage der vorher festgelegten Kontingentierung präzise festzulegen, um den Wettbewerb so in einem zu bewältigenden Rahmen zu halten (siehe Ausschreibung, S. 46-47).

Die beschriebenen Veränderungen wurden nach langen, intensiven und kontroversen Gesprächen zwischen den Verantwortlichen auf Bundes- und Landesebene letztlich vom Deutschen Musikrat unter Berufung auf seine alleinige Zuständigkeit und Verantwortung für Jugend musiziert auf Bundesebene festgelegt.

Vertreter des Landesmusikrates Rheinland-Pfalz und des Landesausschusses Jugend musiziert Rheinland- Pfalz sind dabei im steten Austausch mit allen Gremien von Jugend musiziert gewesen und haben sich vehement für die Belange der Teilnehmenden eingesetzt mit dem Ziel, bei den Veränderungen das Gesamtsystem „Jugend musiziert“ nicht zu gefährden.

Landesmusikrat und Landesausschuss haben sich dezidiert gegen eine Kontingentierung ausgesprochen. Wir halten auch die Realisierung der geplanten Maßnahmen unter dem Gebot der Fairness für nicht angemessen.

Die Bedenken aller Gremien auf Landesebene bundesweit lassen sich mit zwei Fragen zusammenfassen:

  • Kann der Deutsche Musikrat aus statistischen Daten der letzten Jahre für die Organisatoren der Landeswettbewerbe sowie für die Landesjurys tatsächlich zielführende und auch praktisch umsetzbare Kriterien zu einer Kontingentierung entwickeln?
  • Welche Wirkung wird es haben, wenn die nominierten Teilnehmenden erst zu einem späteren Zeitpunkt (womöglich erst nach den Osterferien!) erfahren, ob sie zum Bundeswettbewerb zugelassen sind?

Diesen Diskussionsprozess werden wir weiterhin kritisch begleiten und uns auch zukünftig für die Belange der Teilnehmenden von Jugend musiziert in Rheinland-Pfalz einsetzen.

Wir danken Euch und Ihnen für das Verständnis und die Unterstützung und hoffen dennoch auf eine spannende sowie bereichernde Zeit bei „Jugend musiziert“!

Mit besten Grüßen
Der Landesausschuss und das Team von Jugend musiziert in Rheinland-Pfalz.


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