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5. - 11. Juni 2025

Bundeswettbewerb

in Wuppertal

Kategorien und Zugangsvoraussetzungen

WESPE 2025

Zum aktuellen Zeitpunkt kann die Durchführung von WESPE 2025 noch nicht bestätigt werden. Weitere Informationen werden an dieser Stelle und in den Sozialen Netzwerken des Bundeswettbewerbs Jugend musiziert veröffentlicht.

Dieser Sonderpreis wird für die beste Interpretation eines Meisterwerkes der erweiterten deutsch-österreichischen klassischen Tradition verliehen. Aus diesem Grund kommen nur Originalwerke in Frage. Die besondere Herausforderung besteht hier in der künstlerischen Durchdringung, der interpretatorischen Leistung und im Durchhalten des Spannungsbogens über die Gesamtdauer des Vortrags. Die Anforderungen an die stilistische Vielfalt eines normalen Jugend musiziert-Programms lassen dafür keinen Raum. Der „Klassikpreis“ will dazu anregen, sich diesem hohen Anspruch zu stellen. Die Sonderpreisträger:innen stellen sich zum Abschluss des Wettbewerbswochenendes in einem öffentlichen Konzert vor, das von WDR 3 mitgeschnitten und ausgestrahlt wird.

Wer darf teilnehmen?

Voraussetzung ist die Teilnahme am Bundeswettbewerb 2025 in einer der folgenden Kategorien:

  1. für die Solowertungen Streichinstrumente (Solokonzerte sind nicht zugelassen. Solist:innen mit jugendlicher Begleitung werden bei der Zulassung bevorzugt.)
  2. Kammermusik mit Klavier, Duo: Klavier und ein Blasinstrument mit dem zu WESPE angemeldeten Werk der Klassik und einer entsprechend hohen Bewertung durch die Bundes-Jury, die eine Teilnahme an WESPE empfiehlt.

Preisträger:innen des Bundeswettbewerbs 2025 erhalten eine Einladung zur Bewerbung (voraussichtlich im Juni 2025). Jugend musiziert behält sich eine Auswahl vor, falls die Zahl der Bewerbungen die Kapazitäten überschreitet.

Was darf gespielt werden?

Ein ganzes, mehrsätziges Originalwerk von Luigi Boccherini, Joseph Haydn, Wolfgang Amadeus Mozart, Ludwig van Beethoven, Franz Schubert, Robert Schumann, Felix Mendelssohn-Bartholdy oder Johannes Brahms. Ausgeschlossen sind Variationenzyklen von weniger als 10 Minuten Dauer.

Im Wesentlichen sind es die Werke aus dem stilistischen Umkreis von Paul Hindemith und seinen Schüler:innen (z. B. Harald Genzmer oder Bertold Hummel) und von Komponist:innen wie Lili Boulanger, Igor Strawinsky, Béla Bartók, Darius Milhaud, Sergej Prokofjew, Francis Poulenc, Dmitrij Schostakowitsch sowie ihren Zeitgenoss:innen, die für diesen Sonderpreis in Frage kommen. Mit der Unterscheidung zwischen der Epoche „e“ (Klassische Moderne) und „f“ (Neue Musik) erhält jede dieser beiden Epochen ihr eigenes Gewicht. So erfahren wir in der Klassischen Moderne eine „Neuordnung des Tonmaterials unter Wahrung des Prinzips der (erweiterten) Tonalität“.

Wer darf teilnehmen?

Voraussetzung ist die Teilnahme am Bundeswettbewerb 2025 mit einem zu WESPE angemeldeten Werk der Klassischen Moderne und einer entsprechend hohen Bewertung durch die Bundes-Jury, die eine Teilnahme an WESPE empfiehlt. Preisträger:innen ausgewählter Kategorien erhalten eine Einladung zur Bewerbung (voraussichtlich im Juni 2025). Jugend musiziert behält sich eine Auswahl vor, falls die Zahl der Bewerbungen die Kapazitäten überschreitet.

Was darf gespielt werden?

Vollständige Werke aus dem stilistischen Umkreis von Komponist:innen wie Paul Hindemith, Igor Strawinsky, Béla Bartók und ihren Schüler:innen (wie Felicitas Kukuck, Harald Genzmer, Bertold Hummel und vielen anderen) von 10-20 Minuten Dauer. Grundsätzlich sind auch Werke mit längerer Spieldauer zugelassen, wenn sie vollständig vorbereitet werden.

Die WESPE-Jury entscheidet, welche Teile vorzutragen sind. Sollte das beim Bundeswettbewerb gespielte Werk kürzer als 10 Minuten sein, muss dieses für WESPE durch ein stilistisch passendes Werk (einen passenden Satz) ergänzt werden, welches nicht Teil des Bundeswettbewerbsprogramms war.

Hier will Jugend musiziert die Teilnehmenden animieren, Komponist:innen anzuregen, ein neues Werk für sie zu schreiben und gemeinsam einzustudieren. Die dabei gewonnenen Erfahrungen auch hinsichtlich neuer oder ungewöhnlicher Spiel- oder Gesangstechniken werden die Interpret:innen mit Sicherheit musikalisch weiterbringen. Dieses Projekt verspricht ein spannendes musikalisches Abenteuer. Dabei kann neue Wettbewerbsliteratur für zukünftige Jugend musiziert-Jahrgänge entstehen.

Wer darf teilnehmen?

Voraussetzung ist die Teilnahme am Bundeswettbewerb 2025 mit einem zu WESPE angemeldeten Werk und einer entsprechend hohen Bewertung durch die Bundesjury, die eine Teilnahme an WESPE empfiehlt. Preisträger:innen ausgewählter Kategorien des Bundeswettbewerbs 2025 erhalten eine Einladung zur Bewerbung (voraussichtlich im Juni 2025). Jugend musiziert behält sich eine Auswahl vor, falls die Zahl der Bewerbungen die Kapazitäten überschreitet.

Was darf gespielt werden?

Ein für Jugend musiziert komponiertes und im Rahmen des aktuellen Wettbewerbs uraufgeführtes vollständiges Werk mit einer Dauer von max. 15 Minuten. Grundsätzlich sind auch Werke mit längerer Spieldauer zugelassen, wenn sie vollständig vorbereitet werden. Sollte das Werk länger als 15 Minuten dauern, entscheidet die WESPE-Jury, welche Teile vorzutragen sind.

Eigene Werke von Teilnehmenden sind in dieser Kategorie nicht zugelassen.

Für die hier vorgestellte Kategorie wünscht sich Jugend musiziert die Beschäftigung mit neuester Musik; dazu wurde die Epochenbezeichnung „f“ geschaffen: Gemeint ist Neue Musik, die in mindestens einer musikalischen Eigenschaft (beispielsweise tonal, thematisch, motivisch, metrisch, rhythmisch, formal, spiel- bzw. gesangstechnisch oder in der Notation) von der unter den Epochen a bis e beschriebenen Musik deutlich abweicht.

Wer darf teilnehmen?

Voraussetzung ist die Teilnahme am Bundeswettbewerb 2025 mit einem Werk der Epoche „f“ und einer hohen Bewertung durch die Bundesjury, die eine Teilnahme an WESPE empfiehlt. Preisträger:innen ausgewählter Kategorien erhalten eine Einladung zur Bewerbung (voraussichtlich im Juni 2025). Jugend musiziert behält sich eine Auswahl vor, falls die Zahl der Bewerbungen die
Kapazitäten überschreitet.

Was darf gespielt werden?

Vollständige Werke der Epoche „f“ mit einer Dauer von 5-20 Minuten, die beim Bundeswettbewerb ganz oder teilweise gespielt wurden. Grundsätzlich sind auch Werke längerer Spieldauer zugelassen, wenn sie vollständig vorbereitet sind. Die WESPE-Jury entscheidet, welche Teile vorzutragen sind.
Sollte es sich bei dem im Bundeswettbewerb gespielten Werk um eine ausgesprochen kurze Komposition (unter 5 Minuten) handeln, muss das im Bundeswettbewerb vorgetragene Werk im Rahmen der vorgegebenen Spieldauer von 5-20 Minuten durch ein zusätzliches Werk der Epoche „f“ ergänzt werden.

Eigene Werke von Teilnehmenden sind in dieser Kategorie nicht zugelassen.

Die Interpretation eines vorgegebenen Notentextes ist eine kreative Leistung von hohem künstlerischem Wert. Um noch einen Schritt weiter zu gehen, ermöglicht diese Kategorie den Vortrag von Werken, die die Teilnehmenden selbst komponiert haben. Damit wird die historische Einheit von Komponist:in und Interpret:in in Erinnerung gerufen, die Jahrhunderte lang die Regel in der Musizierpraxis war und die in der zeitgenössischen Musik (besonders im Pop-Bereich) wieder gang und gäbe ist. Stil, Form oder Gattung der Komposition sind frei wählbar.

Wer darf teilnehmen?

Preisträger:innen ausgewählter Kategorien des Bundeswettbewerbs 2025 erhalten eine Einladung zur Bewerbung (voraussichtlich im Juni 2025). Jugend musiziert behält sich eine Auswahl vor, falls die Zahl der Bewerbungen die Kapazitäten überschreitet.
Die Preisträger:innen dürfen sich für WESPE zu neuen Besetzungen (bis max. 13 Musizierende)
zusammenfinden oder solistisch antreten. Bei Ensembles können die Musizierpartner:innen auch
Bundespreisträger:innen vergangener Wettbewerbsjahre sein, sofern sie den allgemeinen Teilnahmebedingungen entsprechen.

Was darf gespielt werden?

Ein von einem Mitglied des teilnehmenden Ensembles bzw. von dem:der ausführenden Solist:in komponiertes vollständiges Werk mit einer Dauer von max. 10 Minuten. Dieses Werk muss nicht Bestandteil des Wertungsprogramms beim Bundeswettbewerb gewesen sein.

Grundsätzlich sind auch Werke mit längerer Spieldauer zugelassen, wenn sie vollständig vorbereitet werden. Sollte das Werk länger als 10 Minuten dauern, entscheidet die WESPE-Jury, welche Teile vorzutragen sind.

Clara Schumann und Fanny Hensel-Mendelssohn werden gerne genannt, wenn belegt werden soll, dass es schon immer erfolgreiche Komponistinnen gegeben hat. Es ist jedoch unbestritten, dass es Frauen in der Geschichte ungleich schwerer hatten sich mit eigenen Werken zu profilieren. Mit dem Sonderpreis sollen Werke von Komponistinnen aller Epochen ins Rampenlicht gerückt werden.

Wer darf teilnehmen?

Preisträger:innen ausgewählter Kategorien des Bundeswettbewerbs 2025 erhalten eine Einladung
zur Bewerbung (voraussichtlich im Juni 2025). Jugend musiziert behält sich eine Auswahl vor, falls die Zahl der Bewerbungen die Kapazitäten überschreitet. Die Preisträger:innen dürfen sich für WESPE zu neuen Besetzungen (bis max. 13 Musizierende) zusammenfinden oder solistisch antreten. Bei Ensembles können die Musizierpartner:innen auch Bundespreisträger:innen vergangener Wettbewerbsjahre sein, sofern sie den allgemeinen Teilnahmebedingungen entsprechen.

Was darf gespielt werden?

Von einer Komponistin unserer oder vergangener Zeit geschriebene vollständige Werke mit einer Dauer von 5-10 Minuten. Kompositionen von Teilnehmenden und für Jugend musiziert komponierte Werke sind ausschließlich in der Kategorie „Beste Interpretation eines eigenen Werks“ bzw. in der Kategorie „Für Jugend musiziert komponiertes Werk“ zugelassen.

Das zu WESPE angemeldete Werk muss nicht Bestandteil des Wertungsprogramms beim Bundeswettbewerb gewesen sein. Grundsätzlich sind auch Werke mit längerer Spieldauer zugelassen, wenn sie vollständig vorbereitet werden. Sollte das Werk länger als 10 Minuten dauern, entscheidet die WESPE-Jury, welche Teile vorzutragen sind.

Diktaturen haben immer wieder versucht, missliebige Musik zu verhindern. Komponist:innen wurden vertrieben oder umgebracht, Werke nicht gedruckt, Konzerte verboten. In Deutschland und den angrenzenden Ländern verhinderte die Hitler-Barbarei mit  dem Schlagwort der „Entarteten Kunst“ zahlreiche hervorragende  Kompositionen. Arnold Schönberg, Hanns Eisler oder Kurt Weill mussten ins amerikanische Exil gehen, ihre Werke wurden nicht aufgeführt. Wer nicht emigrierte, wurde ermordet – wie Gideon Klein oder Viktor Ullmann. Doch wurden und werden Komponist:innen auch in der Sowjetunion, Südafrika, Südamerika, in Spanien, Rumänien, Italien und anderswo verfolgt. Ihre Werke kommen im standardisierten Repertoire des Konzertlebens selten zur Aufführung. Jugend musiziert ruft dazu auf, gerade diese Komponist:innen und ihre Werke zu entdecken.

Wer darf teilnehmen?

Preisträger:innen ausgewählter Kategorien des Bundeswettbewerbs 2025 erhalten eine Einladung zur Bewerbung (voraussichtlich im Juni 2025). Jugend musiziert behält sich eine Auswahl vor, falls die Zahl der Bewerbungen die Kapazitäten überschreitet. Die Preisträger:innen dürfen sich für WESPE zu neuen Besetzungen (bis max. 13 Musizierende) zusammenfinden oder solistisch antreten. Bei
Ensembles können die Musizierpartner:innen auch Bundespreisträger:innen vergangener Wettbewerbsjahre sein, sofern sie den allgemeinen Teilnahmebedingungen entsprechen.

Was darf gespielt werden?

Mindestens ein vollständiges Werk mit einer Dauer von max. 15 Minuten von Komponist:innen, die zu Lebzeiten vom Nationalsozialismus oder anderen repressiven Herrschaftssystemen physisch verfolgt wurden oder werden. Das zu WESPE angemeldete Werk muss nicht Bestandteil des Wertungsprogramms beim Bundeswettbewerb gewesen sein.

Grundsätzlich sind auch Werke mit längerer Spieldauer zugelassen, wenn sie vollständig vorbereitet werden. Die WESPE-Jury entscheidet, welche Teile vorzutragen sind.

Jugend musiziert will Räume öffnen für eine neue Mischung oder eine neue Einheit von Improvisation, Komposition und Interpretation. Für neue Blicke auf Altes, für eine Mischung aus Stilen, Genres und Herkünften, für eine Anreicherung durch andere Künste, etwa durch Wort, Licht, Szene, Film, Tanz. All dies soll möglich sein bei Jumu open – unter den folgenden Rahmenbedingungen.

Wer kann teilnehmen?

Die Qualifikation zur Teilnahme an WESPE in der Kategorie Jumu open ist auf zwei Wegen möglich:

  1. Erfolgreiche Teilnahme (mit Weiterleitung) beim Landeswettbewerb in dieser Kategorie.
  2. Bundespreisträger:innen 2025 werden eingeladen, sich zur Teilnahme an WESPE zu bewerben.

Welche Anforderungen gelten?

Gefordert ist eine eigenständige, künstlerisch-schöpferische Leistung im Rahmen einer Live-Performance, die über eine reine Interpretationsleistung hinausgeht.

Die genauen Anforderungen für diese Kategorie findet ihr in der Ausschreibung auf S. 41. Zusätzliche Infos findet ihr in diesem Video.


Bundeswettbewerb

Deutscher Musikrat gGmbH
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53113 Bonn
Deutschland

Ansprechpartner*innen:

Projektteam in Bonn
jumu@musikrat.de
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